Geprüfter Forstmaschinenführer
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Die Kursdurchführung und die Prüfung erfolgt entsprechend der Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer / Geprüfte Forstmaschinenführerin (Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung – FoMaFüPrV) vom 23. Juli 2009.
- Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik
- Bringen von Holz, sonstige hochmechanisierte Arbeitsverfahren
- Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte
- Praktischer Maschineneinsatz
- Projektmanagement / Prüfungsvorbereitung
- Prüfung laut FoMaFüPrV vom 23.07.2009
Gesamtzeit: 458 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung zum Forstwirt oder artverwandte Berufe
Abschluss: Prüfung lt. Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung – FoMaFüPrV vom 23. Juli 2009
Qualifizierungsort: Umweltservice GmbH mit seinen zertifizierten Schulungsstätten